Wissen für Kommunen: Verpflichtende Wärmeautomation
Der Online-Vortrag gibt Hilfestellungen zur verpflichtenden Wärmeautomation für große Nichtwohngebäude und zeigt, wie Kommunen sie auch als Chance nutzen können.
Große Nichtwohngebäude müssen mit einer Gebäudeautomation ausgestattet werden. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 71a vor. Im Bestand ist dazu ein Energie- und Anlagenmonitoring nachzurüsten. Betroffen sind auch kommunale Gebäude wie Rathäuser oder Schulen. Die Umsetzungsfrist für die Regelung ist bereits abgelaufen, daher sollten zuständige Akteure jetzt zügig handeln.
Die Umsetzung bietet auch eine Chance: Mithilfe eines Energie- und Anlagenmonitorings können Fehleinstellungen der gebäudetechnischen Anlagen festgestellt und anschließend behoben werden. Bei entsprechender Optimierung der Parameter können häufig 10–20% Energie eingespart werden. Die Kosten des Monitorings lassen sich daher meist innerhalb kurzer Zeit wieder einspielen.
Inhalte der Veranstaltung:
- Mehrwerte eines Energie- und Anlagenmonitorings
- Verpflichtung des § 71a GEG: Wer ist betroffen und was muss umgesetzt werden?
Referent:
Gregor Jaschke, Seniorexperte Regulatorik beim Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) der Deutschen Energie-Agentur (dena)
gregor.jaschkedena..de
Anmeldung zum kostenlosen Zoom-Meeting:
https://us02web.zoom.us/meeting/register/Iffw5XaOQ-u21eAXQyg2Eg




